Strom ist kein Luxusgut! Deshalb der ermäßigte Steuersatz für Privat Stromabnehmer

Das hätte sich Thomas Alva Edison sicher auch nicht träumen lassen, als er um 1880 die Glühbirne erfand, dass der Strom im Jahre 2014 – 134 Jahre später – erneut als Luxusgut gehandelt wird. Nun aber seitens der – üblicherweise schwarzen – Politik die Energie-Wende dafür verantwortlich zu machen ist – sicher – nicht richtig.

Laut Angaben der Bundesnetzagentur wurde derzeit für die reine Erzeugung und der Vertrieb inkl. Marge, lediglich ein 29% großer Anteil des Gesamtpreises für ein KWh Strom benötigt. Hinzukommt das benötigte Endgeld für die Netznutzung in Höhe von ca.  20%. Dort kommen dann noch die Kosten für den benötigten Messtellenbetrieb – also der Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen, sowie der Ablesung und Rechnungstellung mit ca. 2,5% hinzu. Alles aufgerundet. Das was wir also für das reine Produkt zahlen, entspricht gerade einmal in etwa der Hälfte dessen, was den Gesamtstrompreis ausmacht. Der Rest sind staatl. Abgaben und Steuern.

Strompreiszusammensetzung
Angaben von wikipedia

Wer nun meint, dass sei das Gleiche der irrt.  Staatliche Abgaben sind Umlagen – also genaugenommen politische Kosten. Dazu zählt die Konzessionsabgabe der EEG-Umlage, der Umlage nach dem Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz der Umlage nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung, sowie der Umlage für die Offshore-Haftung nach §17. 2014 kam noch hinzu die Umlage für abschaltbare Lasten – §18. Alles in allem gut 26% des Gesamtpreises, wobei die EEG Umlage mit ca. 18% den grössten Part daran ausmacht. Die Steuern, bestehend aus Strom- und Mehrwertsteuer, stellten mit insg. 23% immer noch höhere Kostenteile dar als die EEG Umlage (Angabe sind mengengewichtete Mittelwerte zum 01.04.2013).

Hier ist es meiner Meinung nach nun Notwendig die Mehrwertsteuer von 19% auf den ermäßigte Steuersatz von 7% zu reduzieren, statt dauernd von den Kosten für die EEG-Umlage zu sprechen, die den Preis treibt. Preistreiber sind insbesondere alle politischen Kosten und genau hier muss angesetzt werden um den Strompreis adäquat und insbesondere für die privaten Nutzer zu reduzieren. Gewerbliche Stromabnehmer behalten den normalen Steuersatz – so können Sie sich weder durch Ausnahmeregelungen zur EEG-Umlage noch durch Argumente in Bezug auf mangelnde Konkurrenzfähigkeit herausreden.

Allerdings glaube ich nicht so recht, dass dies bei den Entscheidern – also der Politik – auf offene Ohren stößt.


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